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Ihr Partner für Deponiematerial Typ B.
In der Deponie Neubüel kann wenig verschmutztes Material Typ B (gemäss VVEA Anhang 5 Ziffer 2.3) deponiert werden.
Sämtliche Anlieferungen werden vom Deponiewart kontrolliert. Bestimmte Deponiematerialien Typ B nehmen wir nur mit gültiger Zulassungsbestätigung entgegen. Die entsprechende Entsorgungsgenehmigung muss vom Abfallerzeuger vorgängig online bei der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern eingereicht werden.
Verhalten auf der Deponie
- Den Anweisungen des Deponiewartes ist Folge zu leisten.
- Anlieferung/Kontrolle: Die Abfälle werden vom Deponiewart kontrolliert und Lieferungen ohne gültige Zulassungsbestätigung vom Deponiewart zurückgewiesen.
- Gebührenerhebung: Ausserordentliche Aufwendungen für nicht zugelassene Abfälle werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Haftungs-/Strafbestimmungen: Der Anlieferer haftet für Schäden, die dieser auf der Zu- und Wegfahrt ab und bis Kantonsstrasse und auf der Deponie verursacht; insbesondere bei Missachtung der Betriebsordnung oder Weisungen des Betriebspersonals.